Rechtsprechung
   BGH, 21.11.1969 - V ZR 149/66   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1969,504
BGH, 21.11.1969 - V ZR 149/66 (https://dejure.org/1969,504)
BGH, Entscheidung vom 21.11.1969 - V ZR 149/66 (https://dejure.org/1969,504)
BGH, Entscheidung vom 21. November 1969 - V ZR 149/66 (https://dejure.org/1969,504)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1969,504) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 53, 60
  • NJW 1970, 322
  • MDR 1970, 221
  • DNotZ 1970, 148
  • DB 1970, 251
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 10.10.2003 - IXa ZB 180/03

    Pfändbarkeit einer Rente wegen Erwerbsminderung

    Für eine wirksame Abtretung und Verpfändung künftiger Ansprüche auf Geldleistungen im Sinne des § 11 SGB I genügt es, daß die Forderung, für die ein Rechtsgrund bereits gelegt ist, spätestens bei ihrer Entstehung nach Gegenstand und Umfang bestimmbar ist; es gelten für Sozialleistungsansprüche damit dieselben Erfordernisse, wie sie die höchstrichterliche Rechtsprechung generell für die Abtretung und Verpfändung von Geldforderungen aufgestellt hat (vgl. BGHZ 108, 98, 104 im Anschluß an BGHZ 53, 60, 63 f und BGH, Urt. v. 24. November 1975 - III ZR 81/73, MDR 1976, 383).
  • BGH, 05.10.2006 - V ZB 2/06

    Ablösung von Grundpfandrechten durch den Grundpfandgläubiger; Vorausetzungen der

    Dass die Grundschuld im Zeitpunkt der Abtretung noch nicht in das Grundbuch eingetragen war, steht der Wirksamkeit der Abtretung nicht entgegen (Senat, BGHZ 53, 60, 63).
  • BGH, 13.02.1996 - VI ZR 318/94

    Übergang des Schadensersatzanspruchs auf den Sozialhilfeträger

    Hiernach hätte Nicole S., da auch künftige Forderungen bereits abtretbar sind (BGHZ 53, 60, 63 f; 88, 205, 206 f), vor dem Tode der Hildegard S. über ihre Ansprüche aus § 844 Abs. 2 BGB zum Nachteil des Klägers verfügen können.
  • BGH, 25.10.1984 - IX ZR 142/83

    Vorausabtretung eines künftigen Rückübertragungsanspruchs

    Auch bei ungewissem Entstehen eines Anspruchs liegt schon ein "künftiger" Anspruch vor, der nach den in ständiger Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs in Übereinstimmung mit der Rechtslehre entwickelten Grundsätzen im Wege einer Vorausverfügung abgetreten werden kann (BGHZ 53, 60, 63; BGH, Urt. v. 24. November 1975 - III ZR 81/73 = WM 1976, 151; von Tuhr, Der Allgemeine Teil des Deutschen Bürgerlichen Rechts, 1914 Bd. II 1 S. 388; Serick, Eigentumsvorbehalt und Sicherungsübertragung Bd. IV 1976 § 47 I 2 a S. 260).
  • OLG Köln, 30.04.2008 - 2 U 19/07

    Insolvenzrecht - Rechtserwerb bei Anordnung eines Zustimmungsvorbehalts;

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (z.B. BGHZ 7, 365 [367]; BGHZ 20, 127 [131], BGHZ 53, 60 [63]; BGHZ 70, 86; BGH, WM 1995, 995 [996]; BGH, NJW 2000, 276), der sich der Senat anschließt, ist eine Vorausabtretung künftiger Forderungen dann wirksam, wenn die einzelne Forderung spätestens im Zeitpunkt ihrer Entstehung nach Gegenstand und Umfang genügend bestimmbar ist.
  • BGH, 07.12.1977 - VIII ZR 164/76

    Buchgroßhändler Sammelrechnung I - § 455 BGB <Fassung bis 31.12.01>

    Die Vorausabtretung künftiger Forderungen ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 7, 365, 367; 20, 127, 131; 53, 60, 63) dann wirksam, wenn durch diese Vorausabtretung die einzelne Forderung individuell so genügend bestimmt ist, daß es nur noch ihrer Entstehung bedarf, um die Übertragung mit der Entstehung ohne weiteres und zweifelsfrei wirksam werden zu lassen (vgl. dazu Weber in BGB-RGRK 12. Aufl. § 398 Rdn. 68 f m.w.Nachw.).
  • BGH, 23.02.1973 - V ZR 10/71

    Grundbuchrang bei Zwischenfinanzierung

    Sieht man vorerst von der Abtretung an die Beklagte ab, so stand das Grundpfandrecht also zunächst nach § 1163 Abs. 1 Satz 1 BGB der seinerzeitigen Grundstückseigentümerin als auflösend bedingte, sogenannte vorläufige Eigentümergrundschuld zu und verwandelte sich insoweit, als die Auszahlung dieses Darlehens endgültig unterblieb, nämlich in Höhe von 15.000 DM (und Nebenforderungen), spätestens mit der Nichtvalutierungserklärung der Hypothekenbank vom 14. April 1967 in eine unbedingte, sogenannte endgültige Eigentümergrundschuld (vgl. Senatsurteil vom 21. November 1969, V ZR 149/66, BGHZ 53, 60, 62/65).
  • KG, 21.03.2006 - 13 U 46/05

    Prätendentenstreit im Hinterlegungsverfahren: Schuldbefreiende Hinterlegung bei

    Es reicht aus, wenn diese im Zeitpunkt ihrer Entstehung bestimmbar sind (BGHZ 53, 60).
  • BGH, 12.07.1977 - VI ZR 61/76

    Kauf eines Grundstücks - Ablösung von Grundpfandrechten - Bedingung für die

    Es bestehen zwar Bedenken, ob eine solche Pfändung zulässig ist, und zwar auch dann, wenn sie, wie möglicherweise im Streitfalle, zusammen mit der Pfändung einer angeblich bereits teilweise - durch Rückzahlung der der Hypothek zugrundeliegenden Forderung - entstandenen Eigentümergrundschuld erfolgt (vgl. Staudinger/Scherübl, BGB, 11. Aufl. § 1163 Rdnr. 6; Palandt/Bassenge, BGB, 36. Aufl. § 1163 Anm. 5c; vgl. auch BGHZ 53, 60, 64 und RGZ 145, 343, 353).
  • BGH, 09.03.1973 - V ZR 77/71

    Reichweite einer Löschungsvormerkung zugunsten eines rangschlechteren

    Das Berufungsgericht geht zutreffend davon aus, daß vor Valutierung einer Hypothek durch den eingetragenen Hypothekar ein Zwischenkredit durch Abtretung der vorläufigen Eigentümergrundschuld und des Anspruchs auf Briefherausgabe dinglich gesichert werden kann (BGHZ 53, 60).
  • OLG Köln, 25.05.1988 - 2 Wx 29/87

    Beurkundung von Grundschuldbestellung und Abtretung des Anspruchs auf

  • OLG Saarbrücken, 14.12.1999 - 4 U 336/99
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht